Wie wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt ?
Wie wird vorgegangen?
Bei Einschüler*innen:
Sie melden Ihr Kind an einer der Grundschulen an, die Ihnen im Anmeldebescheid der Stadt Bottrop genannt wurden.
Dort können Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen. Bringen Sie hierfür bereits vorliegende Testergebnisse oder ärztliche Gutachten mit zur Anmeldung.
Bestehen Anhaltspunkte auf Sinnesschädigungen, sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische oder geistige Entwicklung sowie soziale und emotionale Entwicklung mit Selbst- und Fremdgefährdung, kann die Schule auch bei Einschüler*innen nach Rücksprache mit den Eltern einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.
Wenn Sie sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung vermuten und die Grundschule, an der Sie Ihr Kind anmelden, bereits ein Ort Gemeinsamen Lernens ist, kann Ihr Kind an dieser Grundschule auch ohne formal festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf präventiv durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik gefördert werden. Es muss also gar nicht erst ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden.
Bei Kindern, die bereits in der Schule sind:
Wenn Ihr Kind während der Grundschulzeit massive Probleme im Lernen, im Bereich Sprache oder seinem Sozialverhalten zeigt, können Sie – oder nach Rücksprache mit Ihnen die Schule – einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link: