Welche Schule kann mein Kind besuchen?

Sie entscheiden:
 
Entweder: Gemeinsames Lernen an einer Regelschule:

Sofern die von Ihnen bei der Schulanmeldung ausgewählte Grundschule ein Ort des Gemeinsamen Lernens ist, kann Ihr Kind an dieser Schule gefördert werden, wenn auch die personellen und sächlichen Voraussetzungen an dieser Schule gegeben sind. Der Schulträger und die Schulaufsicht müssen dieser Maßnahme zustimmen.
Bei manchen Förderschwerpunkten sind bestimmte räumliche Gegebenheiten notwendig, um eine Förderung gewährleisten zu können, z.B. ein Aufzug bei Kindern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Förderort im Gemeinsamen Lernen kann dann nur diejenige Grundschule sein, die entsprechend baulich ausgestattet ist.
In Bottrop sind alle Grundschulen bis auf die Fichteschule, die Konradschule, die Richard-Wagner-Schule, die Gregorschule und die Astrid-Lindgren-Schule Orte Gemeinsamen Lernens.
 
Oder: Förderschule:
 
Sie können Ihr Kind an einer Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt fördern lassen.

Löchterschule, Gelsenkirchen,
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
 
Focus – Schule, Gelsenkirchen,
Förderschwerpunkt Sehen
 
Glückauf – Schule, Gelsenkirchen,
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Schule am Tetraeder,
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
 
Schule am Stadtgarten,
Förderschwerpunkt Sprache
 
Teilstandort Schule an der Bergmannsglückstraße 
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
 
Roßheideschule Gladbeck,
Förderschwerpunkt LE und ESE (Eltern müssen sich um Schulplatz selbst bemühen)
 
Von-Ketteler-Schule Dorsten, Förderschwerpunkt LE
(Eltern müssen sich um Schulplatz selbst bemühen)
 
Antoniusschule Gelsenkirchen, Förderschwerpunkte ESE und LE
(Eltern müssen sich um Schulplatz selbst bemühen)
 
Malteserschule Gelsenkirchen, Förderschwerpunkte LE und ESE
(Eltern müssen sich um Schulplatz selbst bemühen)
Raphaelschule Gelsenkirchen, Förderschwerpunkte LE und ESE
(Waldorfschule, Eltern müssen sich um Schulplatz selbst bemühen)