Wie geht es nach der Grundschule weiter?
Wenn Ihr Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat, stellen Sie sich sicherlich zu Beginn der 4. Klasse die Frage, an welche Schule es im kommenden Jahr wechseln wird. Im September jeden Jahres findet zu dieser Frage ein Beratungsgespräch mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer statt, in dem Sie gefragt werden, ob Ihr Kind in der Sekundarstufe 1 im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule unterrichtet werden soll. Die Entscheidung dazu liegt bei Ihnen alleine.
Haben Sie sich für das Gemeinsame Lernen entschieden? Dann werden die Schulplätze über die Bezirksregierung vergeben. Hierzu füllen Sie mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer einen Erhebungsbogen aus, der an die Inklusionskoordinatorinnen im Schulamt für die Stadt Bottrop weitergeleitet wird. Diese werden Sie im nachfolgenden Prozess weiter beraten.
Grundsätzlich gilt:
Wird Ihr Kind zielgleich unterrichtet, also nach den Lehrplänen der Grundschule, bekommt es unabhängig von seinem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt eine Schulformempfehlung (Haupt-/Gesamtschule, Realschule, Gymnasium). Entsprechend dieser Empfehlung können Sie im Erhebungsbogen Wünsche äußern, an welcher Schulform das Kind zukünftig einen Schulplatz bekommen soll (Gesamtschule, Sekundarschule, Realschule, Gymnasium). Sie können keine konkrete Schule in Bottrop bestimmen, sondern nur die Schulform. Auf diese haben Sie bei passender Schulformempfehlung ein Anrecht.
Wird Ihr Kind nicht zielgleich unterrichtet, hat es also einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung, können Sie keine Schulform bestimmen. Ihr Kind könnte also einen Platz an jeder Schule der Sekundarstufe 1 bekommen, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist.
Vor der Verteilung der Plätze erhalten Sie im Oktober die Gelegenheit, mit den Inklusionskoordinatorinnen ein Gespräch zu führen, in dem Sie Wünsche für eine bestimmte Schule äußern können. Besucht beispielsweise ein Geschwisterkind bereits eine bestimmte Schule und Sie möchten, dass beide Kinder dieselbe Schule besuchen? Teilen Sie uns diesen Wunsch mit! Eine Einladung zu diesen Gesprächen erhalten Sie über die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer.
Im Januar erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über den Schulplatz in der Sekundarstufe 1. Die Schulen erhalten zeitgleich eine Liste aller zugewiesenen Kinder. Mit dem Bescheid melden Sie Ihr Kind an der vorgeschlagenen Schule im regulären Anmeldezeitraum an. Ist es nicht die Schule geworden, die Sie sich gewünscht haben? Sie können Ihre Wunschschule kontaktieren und fragen, ob Sie dennoch aufgenommen werden. Die Entscheidung liegt bei der Schule.
Haben Sie sich für eine Förderschule entschieden?
Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer füllt mit Ihnen einen Erhebungsboden aus und leitet diesen weiter an die Inklusionskoordinatorinnen im Schulamt für die Stadt Bottrop. Diese helfen Ihnen einen Platz an einer wohnortnahen Förderschule zu finden.